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Nach Streit mit Label: Taylor Swift darf ihre alten Songs spielen

Taylor Swift
(Foto: Universal Music Group)

Nachdem ihr altes Label die Aufführung ihrer Songs untersagte, wandte sich Taylor Swift an ihre Fans. Nun steht fest: Die Sängerin darf bei den American Music Awards auftreten.

Nun also doch: Taylor Swift darf bei den American Music Awards auftreten (AMA). In einer gemeinsam verfassten Nachricht legten Swifts ehemaliges Label Big Machine, und die Produktionsfirma des Musikpreises, Dick Clark Productions, dar, dass man sich auf eine Lizenzvereinbarung einigen konnte.

Noch letzte Woche hatte sich Swift, die bei den AMAs als Künstlerin des Jahrzehnts ausgezeichnet wird und im Rahmen dessen ein Medley ihrer bekanntesten Songs spielen will, mit einer emotionalen Nachricht an ihre Fans gewandt. Darin sagte sie, dass das Management ihres früheren Labels ihr nicht erlaube, ihre alten Songs live zu performen oder sie im Rahmen von Film- oder TV-Produktionen zu nutzen. Letzteres betreffe vor allem eine Netflix-Dokumentation über das Leben der Musikerin, die im kommenden Jahr erscheinen soll. Abschließend forderte die 29-Jährige ihre Fans dazu auf, mit den Verantwortlichen von Big Machine – allen voran Labelchef Scott Borchetta – in Kontakt zu treten und sie umzustimmen.

Das Plattenlabel reagierte daraufhin mit einer Stellungsnahme, in der es darauf hinwies, dass Swift keine Genehmigung des Labels bräuchte, um ihre Songs aufzuführen. Im Gegenteil: Die Firma besitze gar nicht die Rechte, um eine Performance Swifts bei den AMAs zu untersagen.


Swift stand zwischen 2006 und 2017 bei Big Machine unter Vertrag und veröffentlichte in dieser Zeit ihre ersten sechs Studioalben – darunter auch die mit Mehrfachplatin ausgezeichneten „1989“ und „Reputation“. Vor der Veröffentlichung ihres aktuellen Albums „Lover“ wechselte sie zu Universal Music.

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